Allgemeine Geschäftsbedingungen “baadhaus”

Fassung vom 1. Juni 2022

§ 1 Begriffsdefinitionen

1.1. Begriffsdefinitionen:

“Beherberger”:
Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

“Gast”:
Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).

“Vertragspartner”:
Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

“Konsument” und “Unternehmer”:
Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.

“Beherbergungsvertrag”:
Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

§ 2 Vertragsabschluss – Anzahlung

2.1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

2.2. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit Eingang des Anzahlungsbetrages auf dem Konto des Berherbergers zustande. Die Restzahlung auf das volle Beherbergungsentgelt ist spätestens 7 Tage vor Beherbergung zu entrichten.

§ 3 Beginn und Ende der Beherbergung

3.1. Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages (“Ankunftstag”) zu beziehen.

3.2. Wird ein Apartment erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

3.3. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

§ 4 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch den Beherberge

4.1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

4.2. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

4.3. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

4.4. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall voll refundiert.

4.5. Außerhalb des im § 4.4. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 50 % des Gesamtpreises.
  • danach 100 % des Gesamtpreises.

§ 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft

5.1. Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

5.3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

§ 6 Rechte des Vertragspartners

6.1. Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Haus-und/oder Gästerichtlinien auszuüben.

§ 7 Pflichten des Vertragspartners

7.1. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen. Als Sicherstellung allfälliger Ansprüche des Beherbergers werden Euro 1.500 Kaution in Rechnung gestellt welche nach Beendigung des Berherbergungsverhältnisses im Falle der Schadenfreiheit dem Vertragspartner refundiert werden. Die Haftung des Vertragspartners ist nicht durch die Höhe der Kaution beschränkt.

§ 8 Rechte des Beherbergers

8.1. Der Beherberger ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Benützungsregeln und/oder Hausordnung durch den Vertragspartner, die Beherbergung unmittelbar zu beenden.
Siehe insbesondere §12.3.

Das Beherbergungsentgelt bzw. aliquote Teile davon werden in diesem Fall nicht refundiert.

§ 9 Pflichten des Beherbergers

9.1. Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

10.1. Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

10.2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

§ 11 Tierhaltung

11.1. Tiere dürfen nicht in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

§ 12 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

12.1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

12.2. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

12.3. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast

a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;

12.4. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

§ 13 Erkrankung oder Tod des Gastes

13.1. Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.

13.2. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

13.3. Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

14.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

14.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

14.4. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

14.5. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

§ 15 Sonstiges

15.1. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tagen der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag

15.2. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

15.3. Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

15.4. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

15.5. Die englische und italienische Übersetzung dieser AGB dienen nur zur Information. Die deutsche Fassung ist die allein rechtlich gültige.

Zlatko
Zlatko
21 Januar 2024
10
Gemütlich und entspannend! ☺Sauna! Und zentrale Lage! Es war sehr sauber und die Ausstattung von Küche über Bad bis hin zur Sauna - top!
Oliver
Oliver
20 Januar 2024
10
☺Josef war ein hervorragender Gastgeber. Wir haben uns sehr wohlgefühlt. Die Unterkunft war sehr charmant (eine umgebaute alte Bank), die Ausstattung hat keine Wünsche offen gelassen. Unsere persönlichen Highlights: die Sauna und die Tischtennisplatte. ☹Gab absolut gar nichts auszusetzen.
Katrin
Katrin
29 Dezember 2023
10
Wunderschöne Auszeit am Traunsee ☺Wunderschöne Wohnungen mit Blick auf den Traunsee und nach nur einer halben Minute steht man auch direkt vor dem See. Die Apartments sind modern und liebevoll eingerichtet, bis auf’s letzte Detail durchdacht und dies auf dem höchsten Niveau. Die Kinder hatten im Erdgeschoss die Möglichkeit beim Tischtennis sich auszutoben. Wir haben uns alle sehr wohl gefühlt. Betten sind ein Traum und die Terrasse ermöglicht es die Sonne zu genießen. Die Apartments sind sehr ruhig gelegen. Idealer Ausgangspunkt für kleinere und größere Ausflüge. Der Besitzer hatte dazu noch tolle Tipps, die den Aufenthalt noch schöner gemacht haben. Wir können diese Apartments nur empfehlen ☹Nichts, es war alles bestens
Martin
Martin
5 Oktober 2023
10
Nice, new, large apartment with great location ☺ Famous location of Baadhaus just on Traunsee in very nice small city Traunkirchen. Owner family very friendly and helpful to recommend activities around (like hiking to Feuerkogel or to enjoy skywalk on Grunberg) . Hotel is "green" sustainable energy production. By recommendation of Josef (owner), we travel to Hallstatt via train where train station is just 5min walk. Our room had very nice terrace from which you can look on Traunsee as well to nice chapel up the hill.
Kameš
Kameš
5 Oktober 2023
10
☺Perfect
Daniel
Daniel
3 Oktober 2023
10
Místo i ubytování naprosto dokonalé. Majitelé velmi přátelský. ☺Místo i ubytování naprosto dokonalé. Majitelé velmi přátelský. Vždy hledáme ubytování v apartmánu a toto je zatím to nejlepší !!! Na 100% se vrátíme 🙂
Barbara
Barbara
18 September 2023
10
Josef and Elizabeth were wonderful hosts. The accomodation was outstanding and in an excellent location. I would definit ☺ Excellent location and facilities
Klaus
Klaus
17 September 2023
10
Jederzeit gerne wieder ☺Wunderschönes Apartment, tolle Küche, Fernseher, bequeme Betten, Tischtennistisch und Fitnessgeräte im Haus. Freundlicher Vermieter, der auf uns gewartet hat und uns in Kürze die wichtigsten Infos zum Ort, zur Umgebung und zur Unterkunft gegeben hat. Viele Ausflugsmöglichkeiten in der Umgebung, jederzeit gerne wieder.
Linda
Linda
11 September 2023
10
Een super locatie en een super host. ☺De locatie en de gastheer ☹Vrij licht in de slaapkamer ‘s ochtends
Bianca
Bianca
29 August 2023
10
☺Toll ausgestattete, gemütliche Ferienwohnung mit schönem Blick auf die Berge und dem klaren See gleich um die Ecke.
Bettina Vu
Bettina Vu
26 Dezember 2023
Loved the apartments. Wonderful condition, great host and great location.
Martin Holzner
Martin Holzner
3 April 2023
Wir hatten ein paar sehr schöne Tage im Baadhaus! Josef und seine Familie waren super hilfsbereit mit allem! Der hauseigene Fiat 500, die Tischtennisplatte, die E-Bikes und natürlich die Nähe zum See waren echt toll!
Fahad Alshehri
Fahad Alshehri
12 November 2022
It's one of the best places we have stayed in during our visit to Austria. Mr. Josef was very kind and supportive with us. The apartment was clean, comfort, and very well equipped. In addition, it's just in front of the lake (with limited lake view) and in between of couple of good restaurants and a nice bar. The apartment is built in a modern-smart design, with everything you may need as a traveler from washing machine till the beer opener. It's a place that you book it for two nights then you find yourself asking for extended nights just because you feel you are in your home. Many thanks Mr. Josef. Sincerely, Fahad from Saudi Arabia.
Andrea Reinthaler
Andrea Reinthaler
20 September 2022
Perfekte Ferienwohnung an einem perfekten Ort! Sehr schön und praktisch eingerichtet, Terrasse und Lage traumhaft! Sehr nette und hilfsbereite Gastgeber!
Ryan O'Donnell
Ryan O'Donnell
4 August 2022
Added a photo from the balcony of the viola apartment and also from the grass “beach” access like 30 seconds walk away. The town is gorgeous, the apartment is fantastic and Josef and family are incredible hosts that will literally bend over backwards to make sure your stay is perfect. This was the first trip my wife and I took with our 3-month-old son and we made a great choice. The area is beautiful and there’s so much to do. We stayed 4 days and we’ll definitely be back next summer for probably a whole week. I wish I could give this place a 6/5!
Michael K.
Michael K.
31 Juli 2022
Sehr schöne, moderne und top ausgestattete Appartements in bester Lage! Sauna, Fitnessraum, E-Roller, E-Bikes und E-Auto (dieses gegen Aufpreis) können genutzt werden. Der Josef ist ein super Gastgeber, immer hilfsbereit, mit guten Restaurants-/ Ausflugstipps für die Umgebung und einem sehr netten Willkommensgeschenk! Es war ein schöner Aufenthalt, uns hat es an nichts gefehlt und wir können es nur weiterempfehlen! Gerne wieder 🙂
Daniela Krammer
Daniela Krammer
23 Juli 2022
Großartige Gastgeber einer sehr feinen Unterkunft.
M M
M M
18 Juni 2022
Tolles neues Apartment Haus im historischen Ortszentrum von Traunkirchen. Direkt neben dem Seecafe Johannsberg mit seinen weithin bekannten und beliebten Eis-Spezialitäten.