Allgemeine Geschäftsbedingungen “baadhaus”

Fassung vom 1. Juni 2022

§ 1 Begriffsdefinitionen

1.1. Begriffsdefinitionen:

“Beherberger”:
Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

“Gast”:
Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).

“Vertragspartner”:
Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

“Konsument” und “Unternehmer”:
Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.

“Beherbergungsvertrag”:
Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

§ 2 Vertragsabschluss – Anzahlung

2.1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

2.2. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit Eingang des Anzahlungsbetrages auf dem Konto des Berherbergers zustande. Die Restzahlung auf das volle Beherbergungsentgelt ist spätestens 7 Tage vor Beherbergung zu entrichten.

§ 3 Beginn und Ende der Beherbergung

3.1. Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages (“Ankunftstag”) zu beziehen.

3.2. Wird ein Apartment erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

3.3. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

§ 4 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch den Beherberge

4.1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

4.2. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

4.3. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

4.4. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall voll refundiert.

4.5. Außerhalb des im § 4.4. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 50 % des Gesamtpreises.
  • danach 100 % des Gesamtpreises.

§ 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft

5.1. Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

5.3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

§ 6 Rechte des Vertragspartners

6.1. Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Haus-und/oder Gästerichtlinien auszuüben.

§ 7 Pflichten des Vertragspartners

7.1. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen. Als Sicherstellung allfälliger Ansprüche des Beherbergers werden Euro 1.500 Kaution in Rechnung gestellt welche nach Beendigung des Berherbergungsverhältnisses im Falle der Schadenfreiheit dem Vertragspartner refundiert werden. Die Haftung des Vertragspartners ist nicht durch die Höhe der Kaution beschränkt.

§ 8 Rechte des Beherbergers

8.1. Der Beherberger ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Benützungsregeln und/oder Hausordnung durch den Vertragspartner, die Beherbergung unmittelbar zu beenden.
Siehe insbesondere §12.3.

Das Beherbergungsentgelt bzw. aliquote Teile davon werden in diesem Fall nicht refundiert.

§ 9 Pflichten des Beherbergers

9.1. Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

10.1. Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

10.2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

§ 11 Tierhaltung

11.1. Tiere dürfen nicht in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

§ 12 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

12.1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

12.2. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

12.3. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast

a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;

12.4. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

§ 13 Erkrankung oder Tod des Gastes

13.1. Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.

13.2. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

13.3. Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

14.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

14.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

14.4. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

14.5. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

§ 15 Sonstiges

15.1. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tagen der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag

15.2. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

15.3. Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

15.4. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

15.5. Die englische und italienische Übersetzung dieser AGB dienen nur zur Information. Die deutsche Fassung ist die allein rechtlich gültige.

Igor
Igor
16 Juli 2024
10
Exceptional
Záboj
Záboj
7 Juli 2024
10
Exceptional ☺ Fabulous reconstruction of a former bank house. Don't expect an IKEA house, this was designed by an architect. The owner is a person with taste and perspective, who will always willingly help you make the most of your vacation here. If you want to be right in the center of the action and have everything Traunkirchen has to offer within easy reach, there is no better choice.
Thomas
Thomas
10 Juni 2024
10
Wir haben für einen Kurzurlaub eine Fewo am See gesucht und diese tolle Wohnung gefunden. Eine Fewo wie man sie nicht se ☺Top-Fewo! Mega schön und super stylisch! Top sauber! Lage direkt am See! Mega liebe, sympathische Betreiber ! Einfach alles Toptoptop!!! ☹—
Michael
Michael
2 Juni 2024
10
Exceptional
Brigitte
Brigitte
2 Juni 2024
10
Super schöne Ferienwohnung mit traumhafter Bergkulisse! ☺Sehr schöne, modern eingerichtete Ferienwohnung, direkt am See gelegen mit tollem Ausblick auf die Berge. Absolut herzlicher Empfang durch unseren Gastgeber Josef, mit vielen tollen, hilfreichen Tipps, der jeder Zeit erreichbar war. Alle Räumlichkeiten im Baadhaus sind picobello sauber. Wellnessgenuss in der hauseigenen Sauna. Wir haben uns rundum wohlgefühlt und werden sicherlich wiederkommen.
Lily
Lily
24 Mai 2024
10
☺Geweldig appartement! Alles is aanwezig De bedden zijn heerlijk De locatie is fantastisch en prachtig uitzicht op het meer en de bergen Voor herhaling vatbaar. Josef was erg behulpzaam en vriendelijk. ☹Niets
Doris
Doris
20 Mai 2024
10
☺Stilvolle, moderne Einrichtung - sehr gut ausgestattet; Sauna; Fitnessraum mit Tischtennistisch; sehr zentrale Lage direkt neben dem See
Wolfgang
Wolfgang
16 Mai 2024
10
Wir planen schon wieder zu kommen... ☺Perfekter Standort in Traunkirchen, Mitten am Platz, unweit der Lokale, Bus vor der Haustüre, Parkplatz, in Gehweite zur Haltestelle Traunkirchen Ort. Zimmer sehr sauber, neu und höchst praktikabel. Gastgeber immer erreichbar.
Tomas
Tomas
13 Mai 2024
9,0
Wonderful ☺ the accomodation is perfect you can charge an electric car
Ingo
Ingo
12 Mai 2024
10
Perfekte Wohnung um den Traunsee kennenzulernen ☺Wir haben uns in der Wohnung sehr wohl gefühlt. Sie ist sehr stylisch und geschmackvoll eingerichtet und ausgestattet. Alles ist sehr sauber und durchdacht. Gefreut haben wir uns besonders über die frischen Blumen auf dem Esstisch. Ebenso standen Wein und Bier im Kühlschrank für uns bereit. Vom großzügigen Balkon aus hat man sowohl Sicht auf die Berge als auch auf das touristische Treiben am See und am kleinen Seecafé (sehr nettes Personal - empfehlenswert sind insbesondere die Ersterhazyschnitte sowie die Linzer). Parken konnten wir dank einer Parkkarte, die uns sofort übergeben wurde, kostenlos auf dem Parkplatz vor dem Haus. Elektrobootverleihe befinden sich gleich am Seeufer und bis zur Schiffshaltestelle sind es nur wenige Minuten zu Fuß. Durch die Lage von Traunkirchen sind sowohl Gmunden (Grünberg) als auch Ebensee (Feuerkogel) gut erreichbar, wenn man mit einer Seilbahn auf Berge möchte. Beide bieten eine wunderbare Aussicht.
Rikke Ravn Faber
Rikke Ravn Faber
16 Juli 2024
Perfekt beliggenhed med udsigt over søen og til bjergene. Dejlig lejlighed med gode senge, veludstyret køkken, masser af plads og ikke mindst en genial terrasse. Josef er en supergod vært - der var vin i køleskabet, friske blomster på bordet og vi fik mange gode forslag til ture. Så vi følte os med det samme hjemme og nød den lille afslappede by, dukkerter i søen og ture i naturen. Vi kommer gerne igen 😊
Radosław Balcerzak
Radosław Balcerzak
16 Juni 2024
Najwyższa i zasłużona ocena dla tego apartamentu. Serdecznie polecam! Właściciel jest super pomocny i kontaktowy. Miejsce z rewelacyjnym widokiem na jezioro. Jeszcze tam wrócimy. Dziękujemy Josef
Christine Prenner
Christine Prenner
28 Mai 2024
Wir waren 6 Hochzeitsgäste und hatten die 2 Wohnungen Casa Viola und Casa Verde gebucht und haben das lange Wochenende in dieser Unterkunft sehr genossen! Angefangen von der äußerst freundlichen Begrüßung durch unseren Gastgeber Josef, die sehr geräumigen und hochwertig ausgestatteten Wohnungen bis zur optimalen Lage fast direkt am See waren wir alle begeistert und können das Baadhaus uneingeschränkt weiterempfehlen! Danke an Josef und das ganze Team!
Uwe Pietzner
Uwe Pietzner
21 April 2024
Eine Top Ferienwohnung (Casa Verde), sehr hochwertig und modern eingerichtet in traumhafter Umgebung. Der Gastgeber Josef ist äußerst sympathisch und hilfsbereit, vielen Dank für die schöne Zeit. Wir haben uns sehr wohl gefühlt und kommen sicher gerne wieder ins Baadhaus.
Sebastian Reitmayr
Sebastian Reitmayr
8 April 2024
Top moderne und hochwertige Ferienwohnung an dem wunderschönen Traunsee! Sehr freundlicher und hilfsbereiter Gastgeber. Gerne wieder!
Bettina Vu
Bettina Vu
26 Dezember 2023
Loved the apartments. Wonderful condition, great host and great location.
Martin Holzner
Martin Holzner
3 April 2023
Wir hatten ein paar sehr schöne Tage im Baadhaus! Josef und seine Familie waren super hilfsbereit mit allem! Der hauseigene Fiat 500, die Tischtennisplatte, die E-Bikes und natürlich die Nähe zum See waren echt toll!
Fahad Alshehri
Fahad Alshehri
12 November 2022
It's one of the best places we have stayed in during our visit to Austria. Mr. Josef was very kind and supportive with us. The apartment was clean, comfort, and very well equipped. In addition, it's just in front of the lake (with limited lake view) and in between of couple of good restaurants and a nice bar. The apartment is built in a modern-smart design, with everything you may need as a traveler from washing machine till the beer opener. It's a place that you book it for two nights then you find yourself asking for extended nights just because you feel you are in your home. Many thanks Mr. Josef. Sincerely, Fahad from Saudi Arabia.
Andrea Reinthaler
Andrea Reinthaler
20 September 2022
Perfekte Ferienwohnung an einem perfekten Ort! Sehr schön und praktisch eingerichtet, Terrasse und Lage traumhaft! Sehr nette und hilfsbereite Gastgeber!